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Ausgewiesene und durch
internationales Recht verbindlich vereinbarte Notruffrequenzen wie bei den
Sicherheitsfunkdiensten (Flugfunkdienst und Seefunkdienst), die ständig von
den für Suche und Rettung zuständigen Organisationen abgehört werden,
existieren im Amateurfunkdienst nicht. Grundsätzlich ist jede Funkfrequenz,
auf der ein Notruf empfangen wird, von den anderen Frequenznutzern für den
sich anschließenden Notverkehr freizuhalten. Analog gilt auch im
Amateurfunkdienst, dass Notfunkfrequenzen von anderen Stationen freigehalten
werden. Radio Regulations Artikel 39 § 1: "Der Notruf hat unbedingten
Vorrang vor jedem anderen Verkehr. Alle Funkstellen, die ihn hören, müssen
jede Aussendung, die den Notverkehr stören könnte, sofort einstellen und die
Frequenz, auf welcher der Notruf ausgesendet wird, weiter abhören."
International sind folgende Notfunkfrequenzen im Amateurfunkdienst
empfohlen (Notfunkfrequenzen nach IARU Empfehlung vom 1. Januar 2006):
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Zusätzlich hat man in Deutschland, Österreich und der Schweiz noch die folgenden Frequenzen empfohlen:
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